M&A-Beratung in Bahrain
Beratung zu Übernahmen, Fusionen und Investitionen in Bahrain, in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei im Königreich.
M&A-Beratung in Bahrain
Die Kanzlei bearbeitet Bahrain-Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei im Königreich Bahrain. Diese Partnerkanzlei ist keine eigene Zweigniederlassung, und die Kanzlei besitzt selbst keine Anwaltszulassung in Bahrain; lokale Zulassung und Vertretung werden je Angelegenheit im Königreich geprüft.
Wir beraten Käufer, Verkäufer und Investoren beim Erwerb bahrainischer Unternehmen und Geschäftsbereiche; die Transaktionsarbeit stimmen wir mit einer Partnerkanzlei im Königreich Bahrain ab. Die Tätigkeit ist beratend: Struktur, Due Diligence, Transaktionsdokumente und die Reihenfolge der Genehmigungen.
Der bahrainische Rechtsrahmen für Transaktionen
Handelsgesellschaften in Bahrain unterliegen dem Commercial Companies Law (Legislative Decree No. 21 von 2001 in der geänderten Fassung); die Handelsregistrierung läuft über das Portal Sijilat des Ministeriums für Industrie und Handel. Bahrain erlaubt in den meisten Sektoren vollständiges ausländisches Eigentum. Die wirtschaftliche Konzentration regelt das Gesetz Nr. 31 von 2018 zur Förderung und zum Schutz des Wettbewerbs, das ein Kapitel zu Fusionen und Übernahmen mit Kontrollwechsel enthält. Für börsennotierte Gesellschaften enthält das Modul Takeovers, Mergers and Acquisitions in Band 6 des Rulebook der Zentralbank von Bahrain die Verhaltensregeln für Angebote.
Was wir bei einer Transaktion in Bahrain prüfen
Wir prüfen, ob die Transaktion eine wirtschaftliche Konzentration im Sinne des Wettbewerbsgesetzes ist, und klären, welche Stelle eine etwaige Anmeldung entgegennimmt; danach folgen Registrierung, Satzung und Gesellschaftervereinbarungen des Zielunternehmens. Bei einem börsennotierten Zielunternehmen arbeiten wir die Angebotsregeln durch, bevor irgendeine Ansprache erfolgt. Verträge, Lizenzen und Finanzierungsbedingungen, die auf einen Kontrollwechsel reagieren, erfassen wir vor dem Signing. Zur übrigen gesellschaftsrechtlichen Praxis siehe Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht; für eine konkrete Transaktion kontaktieren Sie unser Team.
MENA-Koordination
Die Kanzlei wurde 1986 in Kuwait gegründet und unterhält eine Zweigniederlassung in Kairo. MENA-Angelegenheiten bearbeitet sie in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien in Saudi-Arabien, den VAE und Katar sowie mit Partnerkanzleien in der Türkei und den USA. Diese Partnerkanzleien sind keine eigenen Zweigniederlassungen; lokale Zulassungen und Beratung werden im jeweiligen Land geprüft.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Beratung für einen konkreten Sachverhalt dar.
Häufige Fragen
Braucht ein Erwerb in Bahrain eine wettbewerbsrechtliche Prüfung?
Das Gesetz Nr. 31 von 2018 zur Förderung und zum Schutz des Wettbewerbs regelt die wirtschaftliche Konzentration, einschließlich Fusionen und Übernahmen mit Kontrollwechsel. Wir prüfen, ob ein konkretes Vorhaben erfasst ist und wo eine Anmeldung einzureichen wäre.
Welche Regeln gelten für die Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft in Bahrain?
Das Modul Takeovers, Mergers and Acquisitions in Band 6 des Rulebook der Zentralbank von Bahrain setzt den Rahmen für Angebote an börsennotierte Gesellschaften, neben den Zulassungsregeln der Bahrain Bourse.
Wer betreut M&A-Mandate in Bahrain in der Kanzlei?
Bahrain-Angelegenheiten werden in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei im Königreich Bahrain bearbeitet. Die Kanzlei besitzt selbst keine Anwaltszulassung in Bahrain; lokale Zulassung und Vertretung werden je Angelegenheit geprüft.
Weitere Märkte
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