Unsere Leistungen

Datenschutz in Ägypten

Gesetz Nr. 151 von 2020, Durchführungsverordnung und Personal Data Protection Center, eingeordnet von unserer Kairoer Zweigniederlassung.

Datenschutz in Ägypten

Personenbezogene Daten unterliegen in Ägypten dem Datenschutzgesetz Nr. 151 von 2020, das vom Personal Data Protection Center (PDPC) beaufsichtigt wird. Die Durchführungsverordnung, erlassen mit Ministerialerlass Nr. 816 von 2025, übersetzt die Grundsätze des Gesetzes in konkrete Pflichten und räumt bestehenden Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein Jahr zur Anpassung ein. Von unserer Kairoer Zweigniederlassung aus ordnen wir einen Mandanten in diesen Rahmen ein: Ist er Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder beides, und was muss er einholen, benennen oder dokumentieren?

Lizenzen, Genehmigungen und das PDPC

Das Erheben, Speichern, Übermitteln oder sonstige elektronische Verarbeiten personenbezogener Daten setzt eine Lizenz oder Genehmigung des PDPC voraus: eine Lizenz für dauerhafte Tätigkeit, eine Genehmigung, wenn die Verarbeitung auf einen Zweck und einen Zeitraum begrenzt ist. Gesonderte Lizenzen oder Genehmigungen gelten für Übermittlungen ins Ausland, elektronisches Direktmarketing und sensible Daten. Juristische Personen müssen einen Datenschutzbeauftragten aus dem PDPC-Register bestellen oder ihren eigenen registrieren lassen; ausländische Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ohne Präsenz in Ägypten benötigen einen Vertreter in Ägypten, etwa über eine Zweigniederlassung, eine bestehende Gesellschaft oder einen Bevollmächtigten, vorbehaltlich der Zustimmung des PDPC.

Einwilligung, Rechte und Informationspflichten

Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung der betroffenen Person für einen bestimmten Zweck; für einen anderen Zweck ist eine neue Einwilligung nötig. Betroffene können Auskunft verlangen, berichtigen lassen, widersprechen und die Einwilligung widerrufen; die Datenschutzerklärung muss auf Arabisch, verständlich und leicht auffindbar sein. Sensible Daten erfordern neben der PDPC-Genehmigung eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung, bei Kindern unter 15 Jahren schriftlich durch den Erziehungsberechtigten. Elektronisches Marketing setzt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, einen klar erkennbaren Absender und Zweck sowie eine wirksame Abmeldemöglichkeit voraus.

Auslandsübermittlung, Datenpannen und Durchsetzung

Personenbezogene Daten dürfen nur mit Lizenz oder Genehmigung des PDPC, nach Bewertung des Schutzniveaus im Zielland und mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person außerhalb Ägyptens übermittelt, gespeichert oder abgerufen werden. Eine Datenpanne ist dem PDPC binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu melden, die Betroffenen sind binnen drei Arbeitstagen zu informieren. Verstöße führen zu den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen und zu Schadensersatzansprüchen. Zur übrigen Praxis siehe Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht; für den Zuschnitt einer Compliance-Akte kontaktieren Sie unser Team.

MENA-Koordination

Die Kanzlei wurde 1986 in Kuwait gegründet und unterhält eine Zweigniederlassung in Kairo. MENA-Angelegenheiten bearbeitet sie in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien in Saudi-Arabien, den VAE und Katar sowie mit Partnerkanzleien in der Türkei und den USA. Diese Partnerkanzleien sind keine eigenen Zweigniederlassungen; lokale Zulassungen und Beratung werden im jeweiligen Land geprüft.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Beratung für einen konkreten Sachverhalt dar.

Häufige Fragen

Gibt es in Ägypten ein Datenschutzgesetz?

Ja, das Datenschutzgesetz Nr. 151 von 2020 mit der Durchführungsverordnung (Ministerialerlass Nr. 816 von 2025). Aufsicht und Erteilung der Lizenzen und Genehmigungen liegen beim Personal Data Protection Center.

Braucht ein ausländisches Unternehmen mit Daten ägyptischer Nutzer einen Vertreter in Ägypten?

Ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter außerhalb Ägyptens ohne Präsenz vor Ort muss einen Vertreter in Ägypten bestellen, etwa über eine Zweigniederlassung, eine bestehende Gesellschaft oder einen Bevollmächtigten, vorbehaltlich der Zustimmung des PDPC.

Wie schnell ist eine Datenpanne in Ägypten zu melden?

Dem PDPC binnen 72 Stunden nach Kenntnis; die Betroffenen sind binnen drei Arbeitstagen zu informieren.

Weitere Märkte

Gesellschafts- und Handelsrecht in Ägypten · Datenschutz in Saudi-Arabien · Datenschutz in den VAE · Datenschutz in Katar · Datenschutz in Oman · Datenschutz in Bahrain