Datenschutz in Bahrain
Gesetz Nr. 30 von 2018, Personal Data Protection Authority und Übermittlung außerhalb des Königreichs, in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei in Bahrain.
Datenschutz in Bahrain
Die Kanzlei bearbeitet Bahrain-Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit einer Partnerkanzlei im Königreich Bahrain. Diese Partnerkanzlei ist keine eigene Zweigniederlassung, und die Kanzlei besitzt selbst keine Anwaltszulassung in Bahrain; lokale Zulassung und Vertretung werden je Angelegenheit im Königreich geprüft. Personenbezogene Daten unterliegen in Bahrain dem Datenschutzgesetz, Gesetz Nr. 30 von 2018, erlassen am 19. Juli 2018 und seit dem 1. August 2019 in Kraft. Mit Königlichem Dekret Nr. 78 von 2019 wurde das Ministerium für Justiz, islamische Angelegenheiten und Waqf mit den Aufgaben und Befugnissen der Personal Data Protection Authority betraut. Mit unserer Partnerkanzlei ordnen wir das Unternehmen unter dem Gesetz ein: Ist es Verantwortlicher, was muss es melden oder genehmigen lassen, und wo verlassen Daten das Königreich?
Einwilligung, Information und Betroffenenrechte
Ohne andere Rechtsgrundlage dürfen personenbezogene Daten nicht ohne schriftliche und ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erhoben oder verarbeitet werden; für bestimmte Verarbeitungen, etwa die Übermittlung außerhalb des Königreichs, ist eine besondere Einwilligung nötig. Betroffene müssen ausreichend darüber informiert werden, wer ihre Daten verarbeitet, warum und wie. Sie können erfahren, ob eine Stelle ihre Daten verarbeitet, Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen, Direktmarketing wie Behavioral Targeting sowie Werbung per SMS oder E-Mail widersprechen und sich schriftlich bei der Behörde beschweren.
Anmeldung, Genehmigung und Guardians
Ein Verantwortlicher muss der Behörde automatisierte Verarbeitungen vorab anzeigen, mit Ausnahmen wie öffentlichen Registern, und Änderungen melden. Manche Verarbeitungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Ministeriums, darunter die Verknüpfung von Dateien zweier oder mehrerer Verantwortlicher, die zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet werden, der Einsatz biometrischer Daten zur Identitätsprüfung und Videoaufzeichnung zu Überwachungszwecken. Ein Verantwortlicher kann einen Data Protection Guardian bestellen; die Behörde kann bestimmte Kategorien dazu verpflichten. Die Bestellung ist binnen drei Arbeitstagen zu melden.
Übermittlung außerhalb des Königreichs
Die Übermittlung personenbezogener Daten aus Bahrain ist untersagt, außer in ein Land oder Gebiet auf der Liste der Behörde mit angemessenem Schutz oder in den gesetzlichen Ausnahmefällen, etwa mit Einwilligung der betroffenen Person oder wenn sie für einen Vertrag erforderlich ist. Ministerialbeschluss Nr. 42 von 2022 regelt die Einzelheiten. Zum Zuschnitt einer Compliance-Akte für Bahrain siehe Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht oder kontaktieren Sie unser Team.
MENA-Koordination
Die Kanzlei wurde 1986 in Kuwait gegründet und unterhält eine Zweigniederlassung in Kairo. MENA-Angelegenheiten bearbeitet sie in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien in Saudi-Arabien, den VAE und Katar sowie mit Partnerkanzleien in der Türkei und den USA. Diese Partnerkanzleien sind keine eigenen Zweigniederlassungen; lokale Zulassungen und Beratung werden im jeweiligen Land geprüft.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Beratung für einen konkreten Sachverhalt dar.
Häufige Fragen
Welches Gesetz regelt personenbezogene Daten in Bahrain?
Das Datenschutzgesetz, Gesetz Nr. 30 von 2018, seit dem 1. August 2019 in Kraft. Das Ministerium für Justiz, islamische Angelegenheiten und Waqf nimmt nach Königlichem Dekret Nr. 78 von 2019 die Aufgaben der Personal Data Protection Authority wahr.
Muss ich die Behörde vor der Datenverarbeitung in Bahrain informieren?
Grundsätzlich muss der Verantwortliche der Behörde automatisierte Verarbeitungen vorab anzeigen, mit gesetzlichen Ausnahmen. Manche Verarbeitungen, etwa die Verknüpfung von Dateien verschiedener Verantwortlicher, biometrische Identitätsprüfung und Überwachungsaufzeichnung, bedürfen vorheriger schriftlicher Genehmigung.
Wer betreut Datenschutzmandate für Bahrain in der Kanzlei?
Bahrain-Mandate werden in Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei im Königreich bearbeitet. Die Kanzlei selbst besitzt keine Anwaltszulassung in Bahrain; lokale Zulassung und Vertretung werden je Angelegenheit geprüft.
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