Unsere Leistungen

Restrukturierung und Insolvenz in Ägypten

Wenn Schulden den Fortbestand eines Unternehmens gefährden, muss der nächste Schritt auch seine rechtliche Position sichern. Wir beraten Unternehmen, Gläubiger und Investoren zur Restrukturierung, zum insolvenzabwendenden Vergleich und zur Insolvenz in Ägypten.

Restrukturierungsanliegen besprechen

Beratung für Unternehmen, Gläubiger und Investoren

Wir unterstützen Unternehmensinhaber und Geschäftsleitungen bei der Prüfung ihrer Möglichkeiten vor einer Einigung oder einem gerichtlichen Verfahren. Für Gläubiger prüfen wir Forderungen, Sicherheiten und deren vorgesehene Behandlung. Bei Investitionen in ein Unternehmen in der Krise oder dessen Vermögenswerte untersuchen wir rechtliche Risiken, Genehmigungen und Transaktionsbedingungen. Maßgeblich sind die Geschäftstätigkeit, Unterlagen, Gläubigerpositionen und laufenden Verfahren.

Das passende Verfahren nach ägyptischem Recht

Das Gesetz Nr. 11 aus dem Jahr 2018 in seiner geänderten Fassung regelt Restrukturierung, insolvenzabwendenden Vergleich und Insolvenz. Die Restrukturierung soll die finanzielle und administrative Lage eines Handelsunternehmens, das die Voraussetzungen erfüllt, anhand eines Plans ordnen. Der insolvenzabwendende Vergleich ist ein eigenständiges Verfahren, das einem gutgläubig handelnden Schuldner unter gesetzlichen Voraussetzungen helfen soll, eine Insolvenzeröffnung zu vermeiden. Bei Insolvenz sind Forderungen, Vermögen und Verfahrensoptionen gesondert zu prüfen. Kein Verfahren steht automatisch jedem Schuldner offen oder garantiert einen Schuldenerlass.

Eine tragfähige Grundlage vorbereiten

Wir prüfen Finanzierungsverträge, Bürgschaften, Sicherheiten, Handelsunterlagen, Jahresabschlüsse und Gläubigerforderungen. Dringende Mitteilungen und Fristen erfassen wir frühzeitig; anschließend prüfen wir die Voraussetzungen und stimmen uns bei Bedarf mit den Buchhaltungs- und Finanzberatern des Mandanten ab. Wir unterstützen Verhandlungen, formulieren Vorschläge für Zahlungsbedingungen und bereiten die rechtlichen Unterlagen vor. Liquiditätsprognosen und Bewertungen benötigen belastbare finanzielle Grundlagen.

Bankverbindlichkeiten und Verhandlungen

Eine Bankverbindlichkeit begründet für sich genommen kein gesondertes Restrukturierungsverfahren nach Gesetz Nr. 11 aus dem Jahr 2018. Vor einer Empfehlung prüfen wir Kreditbedingungen, Bürgschaften, Sicherheiten und die Vollstreckungslage. Eine wirtschaftliche Einigung beendet nicht automatisch Gerichts- oder Strafverfahren. Diese Folgen und erforderliche Zustimmungen sind gesondert zu beurteilen.

Wirtschaftsgerichte und Insolvenzabteilung

Die ägyptischen Wirtschaftsgerichte wurden durch Gesetz Nr. 120 aus dem Jahr 2008 in seiner geänderten Fassung geschaffen. Der Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen sieht eine Insolvenzabteilung beim zuständigen Wirtschaftsgericht vor. Wir prüfen die Zuständigkeit, bereiten Anträge und Nachweise vor und beraten im vereinbarten Mandatsumfang zu Mediation, Gläubigerbeteiligung und Verfahrensschritten. Gerichtliche Entscheidungen, Gläubigerzustimmungen und gesetzliche Voraussetzungen bestimmen die Möglichkeiten.

Die ersten Unterlagen

Beschreiben Sie für ein Erstgespräch die Geschäftstätigkeit, wesentliche Gläubiger, Zahlungsrückstände und erhaltene gerichtliche Mitteilungen. Halten Sie Finanzierungsverträge, Bürgschaften und aktuelle Finanzunterlagen bereit. Übermitteln Sie sensible Dokumente nicht über ein öffentliches Formular, bevor ein geeigneter Kanal vereinbart wurde. Den Beratungsumfang legen wir nach Prüfung fest. Laufende Fristen dürfen nicht wegen Verhandlungen versäumt werden.

Restrukturierungsanliegen besprechen

Verwandte Leistungen und Beiträge

Allgemeine Informationen zum ägyptischen Recht, keine Beratung zu einem Einzelfall. Voraussetzungen, Fristen und Auswirkungen auf einzelne Gläubiger sind anhand der Fakten und geltenden Gesetze zu prüfen.