Katar

Streitbeilegung in Katar: Schiedsverfahren, Vollstreckung durch Gerichte und ausländische Urteile (2026)

24. Oktober 2026

Ein Handelsvertrag mit einer katarischen Partei kann eine Streitigkeit vor die katarischen Gerichte, vor ein Schiedsgericht oder, wenn die Parteien das vereinbaren, vor die Gerichte des Qatar Financial Centre (QFC) bringen. Katar hat ein einziges modernes Schiedsgesetz, das Gesetz Nr. 2 von 2017, ein Verfahrensgesetz von 1990, das weiterhin die ordentliche Gerichtsbarkeit regelt, und ein Gesetz über die gerichtliche Vollstreckung von 2024, das die Vollstreckung ausländischer Urteile regelt. Dieser Leitfaden liest den arabischen Text der drei Gesetze auf Almeezan, dem offiziellen Portal des Justizministeriums: Gesetz Nr. 2 von 2017 über die Verkündung des Schiedsgesetzes in Zivil- und Handelssachen (Amtsblatt Nr. 3 von 2017) und Gesetz Nr. 13 von 1990 über die Verkündung des Zivil- und Handelsprozessgesetzes (Amtsblatt Nr. 13 von 1990) und Gesetz Nr. 4 von 2024 über die Verkündung des Gesetzes über die gerichtliche Vollstreckung (Amtsblatt Nr. 7 von 2024), alle als in Kraft angezeigt. Wir betreuen Streitigkeiten in Katar von unserem Büro in Kuwait aus, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Katar. Verwandte Leitfäden sind am Ende verlinkt.

Wie das Schiedsgesetz aufgebaut ist

Das Gesetz Nr. 2 von 2017 hat sechs Erlassartikel und ein angefügtes Schiedsgesetz. Drei der Erlassartikel sind wichtig. Das angefügte Gesetz gilt für jedes Schiedsverfahren, das am Tag seines Inkrafttretens besteht oder danach beginnt (Artikel 3 des Erlassgesetzes). Es hebt die Artikel 190 bis 210 des Verfahrensgesetzes auf, die früher das Schiedsverfahren regelten (Artikel 4). Und Artikel 2 nimmt Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich aus, die nach keinem anderen Gesetz durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden dürfen oder nur nach anderen Regeln schiedsfähig sind. Das angefügte Gesetz umfasst von den Begriffsbestimmungen bis zu den Schiedszentren 38 Artikel. Die folgenden Artikelverweise beziehen sich auf das angefügte Schiedsgesetz, soweit nichts anderes angegeben ist.

Anwendungsbereich (Artikel 1 und 2)

Vorbehaltlich der in Katar geltenden internationalen Übereinkommen gilt das Gesetz für jedes Schiedsverfahren zwischen Parteien des öffentlichen oder des privaten Rechts, gleich welches Rechtsverhältnis zugrunde liegt, wenn das Schiedsverfahren in Katar stattfindet oder ein internationales Handelsschiedsverfahren im Ausland ist, dessen Parteien es diesem Gesetz unterstellen (Artikel 2(1)). Zwei Regeln betreffen staatliche Stellen. Eine Schiedsvereinbarung in einem Verwaltungsvertrag braucht die Zustimmung des Ministerpräsidenten oder der von ihm bevollmächtigten Person, und juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen für Streitigkeiten untereinander nie ein Schiedsverfahren nutzen (Artikel 2(2)). Das Gesetz definiert außerdem das Handelsschiedsverfahren als Verfahren über eine Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis wirtschaftlicher Art, vertraglich oder nicht (Artikel 2(3)).

Zwei Begriffsbestimmungen in Artikel 1 entscheiden, welches Gericht hilft. Das "zuständige Gericht" ist der Schiedsstreitigkeiten-Senat des Berufungsgerichts oder das Gericht erster Instanz (Zivil- und Handelssachen) des QFC, wenn die Parteien das vereinbaren. Der "zuständige Richter" für die Vollstreckung ist der Vollstreckungsrichter des Gerichts erster Instanz oder der Vollstreckungsrichter des Zivil- und Handelsgerichts des QFC, wenn die Parteien dies vereinbaren. Eine katarische Schiedsklausel kann also im Voraus wählen, ob die staatlichen Gerichte oder die QFC-Gerichte beaufsichtigen und vollstrecken, und eine unklare Klausel überlässt die Frage dem Streit nach Beginn des Konflikts.

Die Schiedsvereinbarung (Artikel 7 und 8)

Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung von juristischen oder natürlichen Personen mit Geschäftsfähigkeit, alle oder einzelne Streitigkeiten, bestehende oder künftige, über ein bestimmtes Rechtsverhältnis, vertraglich oder nicht, einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Sie kann eine eigene Vereinbarung oder eine Klausel in einem Vertrag sein (Artikel 7(1)). Was sich nicht vergleichsweise regeln lässt, kann nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein (Artikel 7(2)). Die Vereinbarung muss schriftlich sein, sonst ist sie nichtig. Schriftlich ist sie, wenn sie in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument, in Papier- oder elektronischen Nachrichten oder in einer anderen Form über Kommunikationsmittel enthalten ist, die den schriftlichen Nachweis des Zugangs erlauben (Artikel 7(3)).

Wird trotz einer Schiedsvereinbarung Klage vor Gericht erhoben, muss das Gericht sie als unzulässig abweisen, wenn der Beklagte dies rügt, bevor er einen Antrag stellt oder sich zur Sache verteidigt, es sei denn, das Gericht entscheidet, dass die Vereinbarung nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar ist. Das Gerichtsverfahren hindert das Schiedsverfahren nicht daran, zu beginnen, fortzufahren oder mit einem Schiedsspruch zu enden (Artikel 8). Die praktische Regel ist wie anderswo am Golf: Berufen Sie sich schon im ersten Schriftsatz auf die Schiedsklausel.

Das Schiedsgericht (Artikel 10 bis 15)

Das Schiedsgericht besteht aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, wie die Parteien es vereinbaren, und aus dreien, wenn sie nichts vereinbaren. Ein Schiedsgericht aus mehreren Schiedsrichtern muss eine ungerade Zahl haben, sonst ist das Schiedsverfahren nichtig (Artikel 10). Ein Schiedsrichter wird aus den im Justizministerium zugelassenen und eingetragenen Schiedsrichtern ernannt, es kann aber jede Person ernannt werden, die volle Geschäftsfähigkeit hat, nicht rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt ist, das die Ehre oder Vertrauenswürdigkeit berührt (auch wenn sie rehabilitiert ist), und einen guten Ruf hat (Artikel 11(1)). Eine Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung, es sei denn, die Parteien oder das Gesetz bestimmen es (Artikel 11(2)). Ein Schiedsrichter muss jeden Umstand, der Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit weckt, schriftlich offenlegen, und die Pflicht besteht während des Schiedsverfahrens fort (Artikel 11(3)).

Ein Schiedsrichter kann nur wegen Umständen abgelehnt werden, die berechtigte Zweifel an Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken, oder wegen fehlender von den Parteien vereinbarter Qualifikationen. Eine Partei kann einen Schiedsrichter, den sie ernannt oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, die sie nach der Ernennung erfahren hat (Artikel 12). Haben die Parteien kein Verfahren vereinbart, wird die Ablehnung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Kenntnis von der Bildung des Gerichts oder von den Umständen schriftlich beim Schiedsgericht gestellt. Tritt der Schiedsrichter nicht zurück oder stimmt die andere Partei nicht zu, entscheidet die andere Stelle oder das zuständige Gericht, und die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Schiedsgericht setzt das Verfahren bis zur Entscheidung aus (Artikel 13(1)). Ein Gericht oder eine andere Stelle kann das Mandat eines Schiedsrichters beenden, wenn er seine Aufgabe nicht erfüllen kann oder nicht erfüllt und eine ungerechtfertigte Verzögerung verursacht (Artikel 14).

Zuständigkeit und einstweilige Maßnahmen (Artikel 9, 16 und 17)

Das Schiedsgericht entscheidet über Einwände gegen die eigene Zuständigkeit, auch darüber, dass keine wirksame Vereinbarung besteht oder die Vereinbarung erloschen ist oder die Streitigkeit nicht erfasst. Die Schiedsklausel ist eine vom übrigen Vertrag getrennte Vereinbarung, und Unwirksamkeit, Rücktritt oder Beendigung des Vertrags berühren eine an sich wirksame Klausel nicht (Artikel 16(1)). Der Einwand muss spätestens mit der Klageerwiderung erhoben werden (Artikel 16(2)).

Zu einstweiligen Maßnahmen: Der zuständige Richter kann auf Antrag einer Partei vor oder während des Schiedsverfahrens einstweilige oder Sicherungsmaßnahmen anordnen, wenn das Schiedsgericht oder eine andere Stelle nicht zuständig ist oder nicht rechtzeitig wirksam handeln kann, und der Antrag ist kein Verzicht auf die Schiedsvereinbarung (Artikel 9). Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, kann das Schiedsgericht selbst auf Antrag einer Partei einstweilige Maßnahmen oder Zwischenentscheidungen anordnen. Dazu gehören die Erhaltung oder Wiederherstellung des Status quo, die Verhinderung eines drohenden Schadens oder einer Beeinträchtigung des Verfahrens, die Sicherung von Vermögenswerten, mit denen ein späterer Schiedsspruch erfüllt werden könnte, und die Sicherung von Beweisen (Artikel 17(1)). Eine Partei, die eine solche Anordnung des Schiedsgerichts erwirkt, kann mit dessen schriftlicher Erlaubnis beim zuständigen Richter die Vollstreckung beantragen, und der Richter muss sie vollstrecken, sofern sie nicht dem Gesetz oder der öffentlichen Ordnung widerspricht. Der Antragsteller trägt die Kosten und den Schaden, wenn das Schiedsgericht später feststellt, dass die Anordnung nicht hätte ergehen sollen (Artikel 17).

Verfahren, Sprache, Sitz und Beweise (Artikel 18 bis 27)

Das Schiedsgericht muss unparteiisch sein, die Parteien gleich behandeln, jeder eine volle und gleiche Gelegenheit geben, ihren Fall vorzutragen, und unnötige Verzögerung und Kosten vermeiden (Artikel 18). Die Parteien können das Verfahren vereinbaren, auch Beweisregeln, und die Regeln einer Schiedsinstitution in oder außerhalb Katars übernehmen (Artikel 19(1)). Tun sie es nicht, wendet das Schiedsgericht das Verfahren an, das es für angemessen hält, einschließlich der Entscheidung, welche Beweise zulässig und erheblich sind (Artikel 19(2)).

Die Parteien können den Sitz in oder außerhalb Katars vereinbaren. Sonst bestimmt ihn das Schiedsgericht unter Berücksichtigung der Umstände und der Bequemlichkeit der Parteien. Das Schiedsgericht darf anderswo zusammentreten, um Parteien, Zeugen oder Sachverständige zu hören, Dokumente oder Sachen zu besichtigen oder zu beraten (Artikel 20). Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, beginnt das Schiedsverfahren an dem Tag, an dem der Beklagte den Antrag auf Verweisung der Streitigkeit an das Schiedsverfahren erhält (Artikel 21). Die Parteien können Sprache oder Sprachen vereinbaren. Tun sie es nicht, entscheidet das Schiedsgericht, und die Wahl gilt für schriftliche Erklärungen, Verhandlungen und jede Entscheidung oder jeden Schiedsspruch. Das Schiedsgericht kann Übersetzungen von Dokumenten anordnen (Artikel 22).

Der Kläger reicht eine schriftliche Klageschrift ein und der Beklagte eine schriftliche Klageerwiderung, die Widerklagen oder die Einrede der Aufrechnung enthalten kann, innerhalb der vereinbarten oder gesetzten Fristen (Artikel 23). Das Schiedsgericht hält Verhandlungen ab, es sei denn, die Parteien oder das Gericht ziehen ein Verfahren nach Aktenlage vor. Es hört Zeugen und Sachverständige ohne Eid (Artikel 24(2)). Reicht der Kläger keine Klageschrift ein, beendet das Schiedsgericht das Verfahren, sofern keine annehmbare Entschuldigung vorliegt. Reicht der Beklagte keine Klageerwiderung ein, setzt das Schiedsgericht das Verfahren fort, und das ist für sich genommen kein Anerkenntnis des Anspruchs (Artikel 25). Das Schiedsgericht kann Sachverständige bestellen und gibt jeder Partei eine Kopie des Gutachtens und Gelegenheit zur Stellungnahme (Artikel 26). Das Schiedsgericht, oder eine Partei mit seiner Zustimmung, kann das zuständige Gericht um Hilfe bei der Beweisbeschaffung bitten, und das Schiedsgericht kann das Verfahren während des Wartens aussetzen, was auch die Frist für den Schiedsspruch hemmt (Artikel 27).

Anwendbares Recht und Billigkeitsentscheidung (Artikel 28)

Das Schiedsgericht entscheidet nach den von den Parteien vereinbarten Rechtsregeln. Wählen sie das Recht eines bestimmten Staates, wendet das Schiedsgericht dessen materielle Regeln an und nicht dessen Kollisionsnormen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes (Artikel 28(1)). Hier unterscheidet sich Katar von einigen Gesetzen am Golf. Haben die Parteien die anwendbaren Regeln nicht gewählt, wendet das Schiedsgericht das Recht an, auf das die Kollisionsnormen verweisen (Artikel 28(2)), und nicht das Recht, das es für am engsten verbunden hält. Das Schiedsgericht darf nicht nach Billigkeit und Gerechtigkeit ohne Bindung an das Gesetz entscheiden, es sei denn, die Parteien erlauben es ausdrücklich (Artikel 28(3)). In allen Fällen entscheidet es nach den Vertragsbedingungen und berücksichtigt die Handelsbräuche.

Der Schiedsspruch (Artikel 29 bis 32)

Entscheidungen eines Schiedsgerichts aus mehreren Schiedsrichtern ergehen mit Mehrheit, nach Beratung in der vom Gericht bestimmten Weise, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren (Artikel 29). Vergleichen sich die Parteien während des Verfahrens, beendet das Schiedsgericht das Verfahren und hält den Vergleich auf Antrag als Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut fest, der Kraft und Wirkung eines Schiedsspruchs hat (Artikel 30). Ein Schiedsspruch ergeht schriftlich und wird von den Schiedsrichtern unterzeichnet, wobei die Unterschriften der Mehrheit genügen, wenn der Grund für das Fehlen der anderen angegeben wird. Er muss begründet sein, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes, die auf das Schiedsverfahren anwendbaren Rechtsregeln verlangen keine Begründung oder der Schiedsspruch ergeht mit vereinbartem Wortlaut, und er muss Namen und Anschriften der Parteien, Namen, Anschriften, Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften der Schiedsrichter, eine Kopie der Schiedsvereinbarung, das Datum und den Sitz enthalten (Artikel 31).

Haben die Parteien keine Frist vereinbart, muss der Schiedsspruch innerhalb eines Monats nach Schluss der Verhandlung ergehen, und das Schiedsgericht kann diese Frist um höchstens einen weiteren Monat verlängern, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren oder zustimmen (Artikel 31(5)). Das Schiedsgericht kann die Verhandlung vor dem Schiedsspruch wieder eröffnen, wenn es dafür einen Grund sieht (Artikel 31(6)). Die Frist ruht, solange das Schiedsgericht auf Hilfe des Gerichts bei den Beweisen (Artikel 27(1)) oder auf ein rechtskräftiges Urteil über eine Frage außerhalb seiner Befugnisse oder über einen Fälschungseinwand (Artikel 31(7)) wartet. Der von uns gelesene Text enthält keine allgemeine Vertraulichkeitsregel. Wenn Sie Vertraulichkeit oder eine andere Frist wollen, schreiben Sie sie in die Klausel oder in die Regeln der Institution, die Sie wählen.

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, kann eine Partei innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Schiedsspruchs beim Schiedsgericht beantragen, Schreib-, Rechen- oder andere offensichtliche Fehler zu berichtigen und, wenn die Parteien dies vereinbart haben, einen Punkt des Schiedsspruchs auszulegen. Das Schiedsgericht entscheidet innerhalb von sieben Tagen nach dem Antrag (Artikel 32). Die kurzen Fristen machen es wichtig, in der Klausel eine vereinbarte Berichtigungsfrist festzulegen, wenn Sie eine längere wollen.

Anfechtung eines Schiedsspruchs (Artikel 33)

Gegen einen Schiedsspruch gibt es kein Rechtsmittel. Der einzige Weg ist eine Aufhebungsklage vor dem zuständigen Gericht (Artikel 33(1)). Das Gericht lässt sie nur zu, wenn der Kläger einen dieser Gründe beweist: Eine Partei war nicht geschäftsfähig oder die Vereinbarung ist nach dem dafür gewählten Recht unwirksam, oder nach diesem Gesetz, wenn keines gewählt wurde; dem Kläger wurde die Ernennung eines Schiedsrichters oder das Verfahren nicht ordnungsgemäß mitgeteilt, oder er konnte aus einem anderen Grund außerhalb seiner Kontrolle seine Verteidigung nicht vortragen; der Schiedsspruch hat Fragen außerhalb der Vereinbarung entschieden (nur die fehlerhaften Teile werden aufgehoben, wenn sie sich trennen lassen); oder die Bildung des Schiedsgerichts, die Ernennung der Schiedsrichter oder das Verfahren folgten nicht der Vereinbarung der Parteien, es sei denn, die Vereinbarung widerspricht einer zwingenden Regel des Gesetzes (Artikel 33(2)). Das Gericht hebt den Schiedsspruch auch von Amts wegen auf, wenn der Gegenstand nach katarischem Recht nicht schiedsfähig ist oder der Schiedsspruch gegen die katarische öffentliche Ordnung verstößt (Artikel 33(3)).

Die Klage muss innerhalb eines Monats erhoben werden, gerechnet ab dem Erhalt des Schiedsspruchs durch die Parteien, ab der Zustellung an den Kläger oder ab dem Berichtigungsbeschluss, der Auslegung oder dem ergänzenden Schiedsspruch, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine Verlängerung vereinbart (Artikel 33(4)). Das Gericht kann das Aufhebungsverfahren für eine von ihm bestimmte Zeit aussetzen, damit das Schiedsgericht den Aufhebungsgrund beseitigen kann (Artikel 33(5)). Sein Urteil ist endgültig und mit keinem Mittel anfechtbar (Artikel 33(6)).

Anerkennung und Vollstreckung (Artikel 34 und 35)

Schiedssprüche haben die Rechtskraft eines endgültigen Urteils und sind nach dem Gesetz vollstreckbar, gleich aus welchem Staat sie stammen (Artikel 34(1)). Der Antrag wird schriftlich beim zuständigen Richter gestellt, mit einer Kopie der Schiedsvereinbarung, dem Original des Schiedsspruchs oder einer unterzeichneten Kopie in der Sprache, in der er ergangen ist, und, wenn er in einer Fremdsprache vorliegt, einer Übersetzung ins Arabische durch eine anerkannte Stelle, sofern die Parteien nicht ein anderes Vollstreckungsmittel vereinbart haben (Artikel 34(2)). Der Antrag wird nicht angenommen, bevor die Frist für eine Aufhebungsklage abgelaufen ist (Artikel 34(3)). Das ist ein echter Zeitpunkt: Auch ein unbestrittener Schiedsspruch muss die Aufhebungsfrist von einem Monat abwarten, bevor Sie die Vollstreckung beantragen können.

Artikel 35 erlaubt dem Gericht, die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs, gleich aus welchem Staat, nur in zwei Fällen zu verweigern. Der erste Fall: Die Partei, gegen die vollstreckt werden soll, beweist einen Grund, der den Aufhebungsgründen entspricht: fehlende Geschäftsfähigkeit oder unwirksame Vereinbarung, fehlerhafte Mitteilung oder Unmöglichkeit, den Fall vorzutragen, ein Schiedsspruch außerhalb der Vereinbarung, ein fehlerhaft besetztes Gericht oder Verfahren, oder ein Schiedsspruch, der noch nicht bindend ist oder von einem zuständigen Gericht des Staates, in dem er ergangen ist, aufgehoben oder ausgesetzt wurde. Der zweite Fall: Das Gericht stellt fest, dass der Gegenstand nach katarischem Recht nicht schiedsfähig ist oder die Vollstreckung gegen die katarische öffentliche Ordnung verstieße. Katar ist seit seinem Beitritt am 30. Dezember 2002 ein Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens, in Kraft seit dem 30. März 2003, laut der Statustabelle der UNCITRAL.

Urteile ausländischer Gerichte (Gesetz über die gerichtliche Vollstreckung, Artikel 3, 6 und 13 bis 16)

Seit 2024 wird die Vollstreckung in Katar durch das Gesetz Nr. 4 von 2024 über die Verkündung des Gesetzes über die gerichtliche Vollstreckung geregelt, das das Dritte Buch (Vollstreckung) des Verfahrensgesetzes von 1990 vollständig aufgehoben hat. Die Artikel 379 bis 383 des alten Gesetzes, die ältere Kommentare für ausländische Urteile noch zitieren, gelten nicht mehr. Nach dem neuen Gesetz sind ausländische Urteile, Anordnungen und öffentliche Urkunden Vollstreckungstitel (Artikel 6 Absatz 3), und das Vollstreckungsgericht ist für die Vollstreckung ausschließlich zuständig (Artikel 3). Ein ausländisches Urteil oder eine ausländische Anordnung kann unter den Bedingungen vollstreckt werden, die das Recht des Ausstellerstaats für die Vollstreckung katarischer Urteile dort vorsieht, also nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Artikel 13). Das Gericht prüft außerdem vier Punkte (Artikel 13): Die katarischen Gerichte sind für die Streitigkeit nicht ausschließlich zuständig, und das ausländische Gericht war nach seinen eigenen Regeln zuständig; die Parteien wurden geladen und ordnungsgemäß vertreten; das Urteil hat nach dem Recht des erlassenden Gerichts Rechtskraft; und das Urteil steht nicht im Widerspruch zu einem früheren katarischen Urteil und verstößt nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten in Katar. Ausländische öffentliche Urkunden regelt Artikel 14. Artikel 15 verlangt, anders als das alte Gesetz, eine beglaubigte arabische Übersetzung des Dokuments und eine beglaubigte Erklärung über das Vollstreckungsverfahren im Ausstellerstaat. Artikel 16 lässt Staatsverträge unberührt, mit welchem Staat auch immer. Ausländische Schiedssprüche folgen nicht diesem Weg. Für sie gelten die Artikel 34 und 35 des Gesetzes Nr. 2 von 2017, wie oben beschrieben.

Die beiden Wege unterscheiden sich in Bedingungen und Unterlagen. Ein ausländisches Urteil braucht Gegenseitigkeit, vier Prüfungen des Gerichts und die beglaubigten Unterlagen nach Artikel 15, während ein Schiedsspruch nur den engen Versagungsgründen des Artikels 35 begegnet. Deshalb ist ein Schiedsspruch mit Sitz in Katar oder ein dort vollstreckbarer Schiedsspruch für eine ausländische Partei, deren Heimatgerichte keine Gegenseitigkeit gewähren, oft der praktische Weg.

Prozess vor katarischen Gerichten

Gerichtssprache ist Arabisch, und das Gericht hört Parteien oder Zeugen, die kein Arabisch können, über einen vereidigten Dolmetscher (Verfahrensgesetz, Artikel 68). Die Berufungsfrist beträgt dreißig Tage, in dringenden Sachen zwanzig Tage, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Artikel 164). Weil Artikel 4 des Gesetzes Nr. 2 von 2017 das Schiedskapitel des Verfahrensgesetzes (Artikel 190 bis 210) aufgehoben hat, sollten Sie sich nicht auf alte Kommentare verlassen, die diese Artikel auf Schiedsverfahren anwenden.

Checkliste für eine Streitklausel in Katar

  1. Wählen Sie den Weg: katarische Gerichte, Schiedsverfahren oder Schiedsverfahren mit dem QFC-Gericht als Aufsichts- und Vollstreckungsgericht.
  2. Nennen Sie beim Schiedsverfahren die Institution oder die Regeln, den Sitz, die Sprache und die Zahl der Schiedsrichter.
  3. Sagen Sie, wer das zuständige Gericht und der zuständige Richter sind: die staatlichen Gerichte oder die QFC-Gerichte, nach Vereinbarung, wie Artikel 1 es erlaubt.
  4. Schreiben Sie die Frist für den Schiedsspruch fest (Grundregel: ein Monat ab Schluss der Verhandlung, plus ein weiterer Monat) und eine Vertraulichkeitsklausel, weil das Gesetz Vertraulichkeit nicht von Gesetzes wegen gibt (Artikel 31 Absatz 8 verbietet nur die Veröffentlichung des Schiedsspruchs ohne Zustimmung der Parteien).
  5. Wählen Sie das auf den Vertrag anwendbare Recht und sagen Sie, ob das Schiedsgericht als Amiable Compositeur entscheiden darf. Wählen Sie kein Recht, entscheiden die Kollisionsnormen.
  6. Legen Sie fest, ob das Schiedsgericht einstweilige Maßnahmen anordnen darf.
  7. Vereinbaren Sie eine Berichtigungs- und Auslegungsfrist, wenn sieben Tage zu kurz sind.
  8. Bestätigen Sie bei staatlichen Stellen die Zustimmung des Ministerpräsidenten für Verwaltungsverträge.
  9. Planen Sie bei der Vollstreckung die Aufhebungsfrist von einem Monat ein und bereiten Sie eine beglaubigte arabische Übersetzung des Schiedsspruchs vor.

Häufige Fehler

  • Keine Vertraulichkeitsklausel, weil man annimmt, das Gesetz sehe sie vor, und keine Prüfung der kurzen Monatsfrist für den Schiedsspruch, die bei Schweigen der Klausel gilt.
  • Das zuständige Gericht bleibt unklar, sodass die Partei, die Verzögerung will, darüber streitet, ob die staatlichen Gerichte oder die QFC-Gerichte zuständig sind.
  • Versäumen der siebentägigen Frist für Berichtigungen oder der einmonatigen Frist für die Anfechtung.
  • Antrag auf Vollstreckung eines Schiedsspruchs vor Ablauf der Aufhebungsfrist (Artikel 34(3)).
  • Annahme, ein ausländisches Urteil werde wie ein Schiedsspruch vollstreckt. Der Urteilsweg verlangt vor dem Vollstreckungsgericht Gegenseitigkeit, die vier Prüfungen des Artikels 13 sowie die beglaubigte Übersetzung und Erklärung nach Artikel 15.
  • Verwendung einer Schiedsklausel in einem Verwaltungsvertrag ohne Zustimmung des Ministerpräsidenten.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Gesetz regelt das Schiedsverfahren in Katar?

Das Gesetz Nr. 2 von 2017 über die Verkündung des Schiedsgesetzes in Zivil- und Handelssachen.

Können die Parteien die QFC-Gerichte wählen?

Ja. Artikel 1 bezieht in die Begriffe zuständiges Gericht und zuständiger Richter die QFC-Gerichte ein, wenn die Parteien das vereinbaren.

Wie lange habe ich Zeit, einen Schiedsspruch anzufechten?

Einen Monat ab Erhalt des Schiedsspruchs oder ab Mitteilung der Berichtigung, Auslegung oder des ergänzenden Schiedsspruchs (Artikel 33(4)).

Kann ich einen Schiedsspruch sofort vollstrecken?

Nein. Der Vollstreckungsantrag wird erst nach Ablauf der Aufhebungsfrist angenommen (Artikel 34(3)).

Vollstreckt Katar ausländische Schiedssprüche?

Ja. Artikel 34 gibt ihnen Kraft, gleich aus welchem Staat sie stammen, und Artikel 35 begrenzt die Verweigerung auf zwei Fälle. Katar ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.

Werden ausländische Urteile vollstreckt?

Ja, auf Grundlage der Gegenseitigkeit und nach vier Prüfungen vor dem Vollstreckungsgericht nach dem Gesetz über die gerichtliche Vollstreckung (Artikel 3, 13 und 15). Dazu brauchen Sie eine beglaubigte arabische Übersetzung und eine beglaubigte Erklärung über das Vollstreckungsverfahren im Staat, der das Urteil erlassen hat.

Können Sie eine Streitigkeit in Katar von außerhalb des Landes führen?

Ja. Wir führen die Akte von unserem Büro in Kuwait aus, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Katar.

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